wuestenstrom

Sexualität gestalten - Entscheidungen treffen!

aus: BASJ-Newsletters, 09.02.2008

Die EU-Kommission hat Deutschland Ende Januar wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien gerügt. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Wenn die Antwort nicht befriedigend ausfallen sollte, wird die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten (Klage beim Europäischen Gerichtshof nach § 226 EGV).

dpa berichtet heute unter Berufung auf eine Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Focus", die EU-Kommission habe in ihrem Beanstandungsschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass es sich bei
Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft nicht um unterschiedliche Familienstände handele. Sozialkommissar Spidla habe gerügt, dass es bei Beamten und Soldaten, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, Leistungseinschränkungen gegenüber Verheirateten gebe.


NZZ am Sonntag vom 27.01.2008

Adoption durch Schwule und Lesben
wird wieder zum politischen Thema
Urteil des Strassburger Menschenrechtsgerichts hat
Konsequenzen für die Schweiz
Homosexuelle in registrierter Partnerschaft dürfen bisher
keine Kinder adoptieren. Nach einem Urteil des Europäischen
Gerichts für Menschenrechte wollen SP und FDP dieses
Adoptionsverbot überprüfen.
Pascal Hollenstein
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte von dieser Woche belebt eine in der
Schweiz verdrängte Debatte neu: Sollen Lesben und Schwule
Kinder adoptieren können? Im Gesetz über die registrierte
Partnerschaft, welches das Volk im Juni 2005 annahm, wurde
dies zwar explizit ausgeschlossen. Schon damals freilich war
klar, dass die höchst umstrittene Frage nur verschoben war.
Die Adoption wurde aus taktischen Gründen ausgeklammert,
um die Vorlage an der Urne nicht zu gefährden.
Zündstoff für die Schweiz
«Wir haben diese Kröte geschluckt, um die Vorlage nicht zu
gefährden», sagt Brigitte Röösli, Co-Präsidentin der Lesben-
Organisation Schweiz (LOS). Jetzt aber, nach dem jüngsten
Urteil des Strassburger Gerichts und zweieinhalb Jahre nach
der Abstimmung, sei «die Zeit reif, um auf unsere Forderung
zurückzukommen», sagt Röösli.
Genaugenommen hatten die Strassburger Richter einen Fall
zu beurteilen, der sich in einigen Punkten von der Schweizer
Problematik unterscheidet. Konkret ging es um eine
adoptionswillige Lesbe, die seit mehr als einem Jahrzehnt mit
einer Partnerin zusammenlebt, aber nicht in einer mit der
registrierten Partnerschaft verwandten rechtlich geregelten
Form. Zudem bestritt Frankreich, die Verweigerung der
Adoption sei mit der sexuellen Orientierung der Frau
begründet worden.
Das Menschenrechtsgericht sah das aber anders. Eine
adoptionswillige Person dürfe nicht aufgrund ihrer sexuellen
Orientierung diskriminiert werden, rügte Strassburg die
französischen Behörden. Dies widerspreche der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Felix Schöbi, der
im Bundesamt für Justiz für das Zivilrecht zuständig ist, sieht
in diesen grundsätzlichen Erwägungen der Richter einigen
Zündstoff für die Schweiz: «Man muss sich ernsthaft fragen,
ob das Partnerschaftsgesetz der Menschenrechtskonvention
entspricht.» Der Gesetzgeber habe mit dem Adoptionsverbot
«sehenden Auges ein Problem in Kauf genommen», sagt
Schöbi: «Es war immer klar, dass das irgendwann aufs Tapet
kommt.» Entweder wegen einer Klage gegen die Schweiz.
Oder weil es vorher politisch aufgegriffen wird.
Jetzt tritt die zweite Variante ein. SP-Nationalrat Mario Fehr
kündigt an, er werde den Bundesrat in der Frühlingssession
anfragen, welche Konsequenzen er aus dem Urteil ziehe.
Fehr ortet insbesondere bei der sogenannten Stiefkinder-
Adoption Handlungsbedarf. Dabei geht es um Kinder, deren
Vater unbekannt bleibt, weil die lesbische Mutter ihn nur als
Samenspender sieht. Heute kann ein solches Kind von der
Co-Mutter nicht adoptiert werden - mit der Folge, dass es
gesetzlich nur einen Elternteil hat. «Durch das Verbot der
Adoption werden diese Kinder benachteiligt. Das ist ein
unhaltbarer Zustand», sagt Fehr.
SVP und CVP dagegen
Unterstützung erhält Fehr von der FDP. «Der Zeitpunkt ist
gekommen, wo sich die Politik ernsthaft mit dieser Frage
befassen muss», sagt FDP-Generalsekretär Guido
Schommer. FDP-Nationalrätin Christa Markwalder kündigt an,
mögliche Konsequenzen aus dem Strassburger Urteil in der
Rechtskommission zu besprechen.
Grundsätzlich nichts von diesen Vorstössen hält hingegen die
SVP. Deren Generalsekretär Gregor Rutz bezeichnet den
Spruch des Menschenrechtsgerichtshofes als «Fehlurteil».
Eine Revision des Partnerschaftsgesetzes komme für die
SVP nicht in Frage: «Für ein Kind braucht es einen Mann und
eine Frau. Adoptionen durch Homosexuelle dienen dem
Kindswohl nicht.» Auch CVP-Generalsekretär Reto Nause
sieht «keinen Handlungsbedarf». Das Verbot der Adoption in
der registrierten Partnerschaft sei für die CVP ein
«unumstösslicher Grundsatz», den das Volk klar bestätigt
habe.





30. Oktober 2007
Italien: Homosexuellen-Werbung mit Neugeborenem regt auf
„Homosexuell“ steht auf dem Armband eines Babys. Vermittelt wird die Botschaft, Homosexualität sei genetisch bedingt. Das sorgt für Proteste.


Das Sujet stammt von der kanadischen Stiftung „Emergence”, die es der Region Toscana gratis zur Verfügung stellte.
Mehrere tausend Stück des Plakates wurden gedruckt. Sie sollen in der gesamten Region Toskana verbreitet werden, vor Schulen, in öffentlichen Gebäuden und auf Wänden entlang der Straße.
Not amused zeigt sich Kardinal-Staatssekretär Tarcisio Bertone: „Eine solche Werbekampagne ist keine gute Idee“, sagte er der ANSA. „Es ist etwas merkwürdig. So weit hätten sie nicht gehen dürfen.“
„Ausbeutung” nannte es die katholische UDC: Ein Baby werde missbraucht, um die falsche Nachricht zu kolportieren, dass Homosexualität angeboren ist.
Kritik kommt aber auch von Homosexuellen. Einer von ihnen ist Gianni Vattimo, einer der klügsten Köpfe des Landes. Der Philosoph, ein Homosexueller, zweifelt laut Medienberichten daran, dass Homosexualität durch rein genetische Faktoren erklärbar sei.
Florenz (www.kath.net) In der italienischen Region Toskana herrscht Empörung über eine Homosexuellen-Werbung, die ein Neugeborenes als Sujet hat. Die Kampagne wurde von der Regionalregierung in der Toskana lanciert, wie der „Corriere della Sera“ berichtet.
Die Plakate zeigen ein neugeborenes Baby, das ein Armband mit der französischen Aufschrift „homosexuel“ trägt. „Die sexuelle Orientierung kann man nicht wählen“, ist auf dem Plakat zu lesen.
Die Botschaft der Kampagne ist so klar wie umstritten: Homosexualität soll in den Genen liegen, der Betroffene also keinen Spielraum haben, seine sexuelle Orientierung zu hinterfragen oder gar zu ändern.


20Minuten.ch, 30.10.2007
Tests an «Sex-Raststätten» bringen Licht in Tabuzone
Die HIV- und Syphilistests auf einer St. Galler Autobahnraststätte erreichen Risikogruppen, die sich sonst nicht testen lassen.
Der Mann ist nervös. Er ist Landwirt, hat Frau und Hof. Hier auf der Autobahnraststätte trifft er sich zum Sex mit Männern. Niemand kennt sein Geheimnis. Er verwende immer Gummis, sagt der Mann. Trotzdem hat er Angst, es könnte etwas passiert sein. Während er aufs Resultat wartet, bestärkt ihn Chefarzt Pietro Vernazza darin, sich zu schützen.

Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St.Gallen-Appenzell und die Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen haben seit Oktober auf einer Autobahnrastätte bei St.Gallen an vier Abenden HIV- und Syphilistests durchgeführt. Eine erste Bilanz belegt den Sinn der Aktion: Von etwa einem Dutzend getesteten Männern waren zwei HIV-positiv und einer angesteckt mit Syphilis. «Das ist ein unheimlich hoher Anteil», sagt Johannes Schläpfer, Leiter der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen. Bei normalen Tests falle von 100 allenfalls einer positiv aus.

Auf den Raststätten erreichen die Tester Leute, die sich sonst nicht untersuchen lassen. «Hier haben Männer anonym Sex, bezeichnen sich selber aber nicht als homosexuell. Viele sind verheiratet und führen ein Doppelleben. Von ihrer Neigung darf niemand etwas wissen», sagt Schläpfer. Die Tests sollen fortgesetzt werden.



aus: , März 2007

Die Herausgeberin eines Lesben-Magazins kehrt dem homosexuellen Lebensstil den Rücken zu. Sie hilft jetzt jenen, die ihre Homosexualität nicht mehr ausleben wollen.

Trenton (www.kath.net/ LifeSiteNews.com) Charlene Cothran ist eine bekannte schwarze lesbische US-Amerikanerin, die an vorderster Front für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfte und Herausgeberin eines erfolgreichen Magazins für Homosexuelle war. Ihr ganzes Leben und all ihre Erfolge waren fest in der homosexuellen Lobby verwurzelt, und sie wollte nichts daran ändern.

Eine Wende nahm ihr Leben, als ein Pastor ihr riet, ihre Talente für Christus einzusetzen. Als ihre Aufgabe sieht sie es jetzt, anderen Homosexuellen Hilfe anzubieten. Sie habe eine „Kraft der Veränderung“ erfahren, nachdem sie sich zum christlichen Glauben bekehrte.
In einem Artikel auf der Titelseite ihres eigenen Magazins „Venus“ mit der Überschrift „Gerettet! Zehn Wege, aus dem homosexuellen Leben herauszukommen, wenn Du es willst“ nennt Cothran die Gründe für ihre Bekehrung und erzählt von dem Frieden, den diese Entscheidung ihr gebracht hat.

Obwohl ich mein ganzes Erwachsenenalter hindurch als Lesbe gelebt habe, ist es ohne Zweifel die Bestimmung meiner Seele, meine Talente dazu zu verwenden, auf liebevolle Weise die Wahrheit darüber mit euch zu teilen, wie wir soweit gekommen sind: wie wir lesbisch oder schwul geworden sind, wie es dazu kam, dass wir diesen ‚Lebensstil‘ genossen haben, und wie wir glauben konnten, dass das für Gott in Ordnung ist.“

Cothran bietet ihren „schwulen und lesbischen Brüdern und Schwestern, die wahren Frieden wollen“ Hilfe an und sagt: „Es ist einfacher als ihr glaubt, wahren Frieden zu erlangen, und es gibt keine Verurteilung mehr, wenn man darin eingetreten ist.“ Und sie fügt hinzu: „Jesus wird alle Sünden bereinigen und vergeben, die von einem bereitwilligen Herzen gebeichtet werden. Die Homosexualität ist nur eine davon. Es ist keine größere Sünde als alle anderen, aber es ist Sünde.“

In ihrem Artikel im Venus-Magazin beschreibt Cothran ihre Bekehrung und erklärt, sie habe gemeint, die christliche Pastorin würde „den Hörer fallen lassen“, nachdem sie stolz zugegeben hatte, lesbisch zu sein. Aber ganz im Gegenteil: Pastorin Vanessia M. Livingston antwortete: „Eines Tages wirst Du aus dieser Welt herauskommen und viele schwule und lesbische Seelen mit dir nehmen.“
Genau das macht Cothran jetzt. Die Geschichte ihrer Bekehrung wurde im Venus-Magazin abgedruckt, das über 38.000 hauptsächlich schwarze homosexuelle Leser hat. Cothran erklärt, sie habe alles Gott übergeben, „inklusive dem Venus Magazin. Die Zielgruppe wird die gleiche bleiben, aber die Aufgabe hat sich erneuert. Unser neuer Auftrag ist es, diejenigen zu ermutigen, zu informieren und zu fördern, die eine Veränderung wollen, aber keinen Weg herausfinden.“

In der Titelstory umreißt Cothran zehn Möglichkeiten, die das Verlassen des homosexuellen Lebensstils erleichtern sollen. Unter anderem ermutigt sie ihre Leser, „die Wahrheit über die Homosexualität in der Schrift zu suchen“ und sich „Gottes Ruf im Leben nicht zu widersetzen“.

Ebenso ermutigt sie, den Wandel öffentlich zu bekennen. „Die gute Nachricht eurer persönlichen Erlösung geheim zu halten ist ein weiterer Trick, den der Feind verwendet, um Zeit zu gewinnen, während er versucht, euch wieder zu eurem alten Leben zu bringen.“ Laut Cothran geht es bei einer Bekehrung nicht darum, auf alles Vergnügen im Leben zu verzichten. Es gehe vielmehr darum, „das Leben in ganz neuem Maße zu genießen“.

Die Geschichte ihrer Bekehrung sei erwartungsgemäß mit gemischten Gefühlen in der homosexuellen Gemeinschaft aufgenommen worden. „Ich verstehe viele der Stellungnahmen, so verärgert sie auch waren“, meint Cothran. „Vor einem Jahr hätte ich auf die exakt gleiche Art und Weise reagiert.“

Sie hat persönlich auf viele Postings auf der Venus-Website geantwortet, um missverständliche Darstellungen ihrer Bekehrung zu korrigieren, die sie beschuldigen, Homosexuelle schlecht zu machen. Viele Homosexuelle würden sich eine Änderung herbeisehnen und sich fragen, ob sie in der Familie Gottes, so wie sie sind, angenommen werden würden. „Die Antwort ist Ja!“, ist jetzt das neue Motto des Venus-Magazins.




aus:
, Februar 2007
Laut der Zürcher Aidshilfe (ZAH) haben sich auch im 2006 wieder deutlich mehr Schwule mit dem HI-Virus angesteckt als im Vorjahr. Doch HIV ist nicht die einzige Geschlechtskrankheit, auch Tripper-, Syphilis- und Chlamydien-Ansteckungen nehmen zu.

(15.02.07/dom)
Der Trend, dass die Neuansteckungen mit dem HI-Virus bei Schwulen zunimmt, hält bereits seit drei Jahren an, so die ZAH. Während im 2005 77 Neuansteckungen gezählt wurden, waren es im vergangenen Jahr 110 - was einer Zunahme von 43 Prozent entspricht. Berechnet an den insgesamt 177 Neuansteckungen im 2006 machen jene der schwulen Männer rund 62 Prozent aus. Waren Schwule einst das Vorbild für eine erfolgreiche Aids-Prävention, so ist die Krankheit heute kaum mehr eine Abschreckung. Die gestiegenen Behandlungschancen verführen vermehrt zu Leichtsinn.

Die Zürcher Aidshilfe hat nun angekündigt, dass sie ihre Prävention noch mehr auf die Schwulen ausrichten wolle. Tests und Beratung in Saunas, Clubs und Bars sollen helfen, die Schwulen wieder verstärkt für das Thema HIV/Aids zu sensibilisieren. Eine wichtige Rolle in der Prävention nimmt auch der im vergangenen Jahr im Zürcher Kreis 5 eröffnete Checkpoint ein, das Gesundheitszentrum, welches speziell auf die Bedürfnisse von Schwulen ausgerichtet ist. Bereits jetzt ist dieses Zentrum völlig überlastet, sodass die Öffnungszeiten weiter ausgedehnt werden mussten. 

Auch Syphilis breitet sich derzeit sehr stark aus: Alleine in diesem noch jungen Jahr sind über 100 Fälle von Ansteckungen zu verzeichnen.

Infos zum Checkpoint Zürich:

Öffnungszeiten:
Montag 16.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 16.00 – 20.00 Uhr
Freitag 16.00 – 20.00 Uhr

Anmeldung:
• Termine mit oder ohne Voranmeldung möglich
• HIV-Test ohne Voranmeldung

Terminvereinbarung:
Telefon 044 455 59 10

Anonymität:
Alle beim Checkpoint arbeitenden Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht.
Der HIV Test wird anonym durchgeführt. Das Testing und die Behandlung aller anderen sexuell übertragbaren Infektionen können über die Krankenkasse
abgerechnet werden.

Weitere Infos auf folgenden Websites:
Checkpoint Zürich:
Link
Zürcher Aidshilfe:
Link
Aidshilfe Schweiz:
Link

Letzte Änderungen: 08.11.19